Wie tötet man einen Fisch?

Fisch töten AnleitungEigentlich klingt es paradox, wenn wir Angler sagen, dass wir unseren Sport sehr lieben, und wir mit Freude die verschiedensten Fische fangen, welche wir dann letztendlich in den meisten Fällen töten. Wir sind Freunde der Natur, und besonders die Fische erfreuen uns. Wir Angler tun einiges, um die Lebensbedingungen der Fische durch Hege- und Pflege zu verbessern: Gewässerreinigungen im und am Wasser, Besatzmaßnahmen, Fischtreppen, Hegeangeln – alles damit sich die Fische wohl fühlen und unsere heimischen Gewässer einen gesunden und ausgewogenen Fischbestand halten können.
Und dann werden sie gefangen und getötet – das hört sich widersprüchlich an, hat aber eine einfache Erklärung: Der eigentliche Sinn des Fischfangs ist ja, dass wir die gefangenen Fische für den Verzehr nutzen. Dazu müssen wir sie natürlich waidgerecht töten, dafür gibt es klare Gesetze und Richtlinien. Auch wenn in der Praxis Fische nach dem Fang auch hin- und wieder freigelassen werden, ist dies eigentlich nur erlaubt wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies vorsehen, etwa bei einem zu kleinem (untermaßigen) Fisch. Deshalb sollen kurz vorab ein paar gesetzliche Bestimmungen übermittelt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Tote FischeDer Gesetzgeber (in Deutschland) wird hier durch den Tierschutzverband vertreten. Der § 4 des Tierschutzgesetzes sagt aus: „Zitat: dass Wirbeltiere nur unter Betäubung oder, soweit unter den geplanten Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden dürfen (2). Diese Vorgabe gilt auch für Fische“ Ende des Zitats. In Deutschland gibt es kein Bundesfischereigesetz, und daher hat jedes Landes Staatsministerium seine eigenen Gesetze. Es ist nicht immer der Fall, dass Tierschützer und Angler die gleiche Meinung haben, wenn man zum Beispiel an die Kormoransituation denkt. Das ist aber wieder ein anderes Thema. Nachfolgend wird zitiert, wie sich die Fischereiaufsicht im Freistaat Sachsen zu dem Problem “Nicht gewerbliches Töten von Fischen“ an die Verordnungen des Tierschutzvereines anlehnt:

   „Wer einen Fisch (auch Köderfisch) schlachtet oder tötet, muss diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten betäuben. Ohne vorherige Betäubung dürfen nur Aale, wenn sie nicht gewerbsmäßig gefangen werden, durch einen Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens, geschlachtet oder getötet werden.“ „Wer einen Fisch (auch Köderfisch) schlachtet oder tötet, muss diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten betäuben. Ohne vorherige Betäubung dürfen nur Aale, wenn sie nicht gewerbsmäßig gefangen werden, durch einen Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens, geschlachtet oder getötet werden.“ „Fische sind so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einem bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden. Der Kopfschlag darf nur bei anschließendem Entbluten eingesetzt werden. Er ist mit einem geeigneten Gegenstand und ausreichend kräftig auszuführen. Wer einen Fisch schlachtet, muss sofort nach dem Betäuben mit dem Entbluten beginnen. Er muss das Tier entbluten, solange es empfindungs- und wahrnehmungsunfähig ist. Der Entblutungsschnitt ist so zu führen, dass dabei mit einem ausreichend tiefen Schnitt die Blutgefäße zwischen Kiemenbögen und Herz durchtrennt werden.“
Die anderen Bundesländer haben im Prinzip keine gegenteiligen Meinungen, aber es ist zu empfehlen, sich vor dem Angeln mit deren Verordnungen vertraut zu machen. Ja, liebe Anglerinnen und Angler; es macht sich bei diesem heiklen Thema schon erforderlich, Gesetzeskunde zu betreiben, denn dies trägt dazu bei, dass wir bei der Ausübung von unserem geliebten Angelsport von keiner Seite aus angreifbar sind!

Anleitung zum Fisch töten

Töten von Fischen (nicht gewerblich)

 

Schritt 1: Den Fisch betäuben

fischtöterNach dem Fang wird der Fisch zuallererst betäubt. Zur Betäubung wird entweder der schwere Griff eines Messers oder ein speziellen Fischbetäuber genutzt. Mit einem kräftigen Schlag auf den Kopf (über den Augen) wird der Fisch betäubt. Ein Zittern des Fisches und das Verdrehen der Augen zeigen an, dass der Fisch betäubt wurde. Der betäubte Fisch soll nicht leiden, und darum muss umgehend waidmännisch das Töten des Fisches erfolgen.

Schritt 2, erste Variante: Fisch töten mit dem Kiemenschnitt

Für den Kiemenschnitt benötigt man lediglich ein spitzes, scharfes Messer. Ziel ist es dabei, den Kiemenbogen einmal komplett zu durchtrennen, damit die Hauptarterie die die Kiemen mit dem Fischherz verbindet, durchtrennt wird. Dadurch ist es rasches und waidgerechtes Ausbluten sichergestellt. Der Schnitt erfolgt in Richtung zur Brustflosse, mit dem Daumen oder Zeigefinger kann man den Kiemendeckel leicht anheben um besser eindringen zu können. Nach wenigen Sekunden ist der Fisch vollständig ausgeblutet und kann anschließend verwertet werden.

Schritt 2, zweite Variante: Fischtöten mit dem Herzstich

Der Herzstich war früher noch der bevorzugte Weg um den Fisch nach dem Fang zu töten. Nun wurde der Herzstich vom Kiemenschnitt abgelöst, aus dem einfachen Grund dass beim Herzstich nicht jeder Stich auch direkt das Herz trifft. (Je nach Fischart der Messer kann es zu Komplikationen kommen und der Fisch leidet unnötig. Ein weiterer Nachteil beim Fisch ist, dass die Gallenblase nahe am Fischherzen sitzt.
Trifft man versehentlich die Gallenblase, läuft Gallenflüssigkeit aus, die den Fisch nach kurzer Zeit ungenießbar macht.) Der Fisch wird beim Herzstich mit einem scharfen und spitzen Messer von unten zwischen die Brustflossen ins Herz gestochen. Der Tod tritt sofort ein, da das Herz als Zentrum des Blutkreislaufes ein schnelles Ausbluten verursacht. Das eventuelle, sofortige Ausschlachten und die Lagerung des Fisches ist eigentlich eine Sache für sich. Viele Angler lagern den für den Heimtransport bestimmten getöteten Fisch kühl in einer Kühlbox und das Ausnehmen des Fisches geschieht zu Hause.

Besonderheiten: Aal töten

Der Aal ist nicht nur in seinem Äußeren anders; bei ihm muss auch die Tötung, wie schon oben beschrieben, anders erfolgen. Gängiges Instrument zum töten eines Aals ist der Aaltöter.